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Zuschüsse zu Jugendfreizeiten / Jugenderholungsmaßnahmen

Den Kindern und Jugendlichen Abwechslung zum Trainingsalltag bieten oder das Training in anderer Umgebung stattfinden lassen, gemeinsam Spaß haben, Ferien verbringen, ein paar Tage die Seele baumeln lassen, ....?

So oder so ähnlich lautet vielleicht das Motto, wenn ihr mit eurem Verein eine Jugendfreizeit veranstaltet. Für genau solche Freizeiten und Erholungsmaßnahmen bietet der LSB Niedersachsen sowie gemeinsam der Landkreis Schaumburg und der KSB Schaumburg die Möglichkeit einen Zuschuss zu beantragen.

Für die Jugendfreizeiten / Jugenderholungsmaßnahmen muss im Vorfeld ein Antrag auf Zuschuss beim KSB gestellt werden. Nach Eingang des Antrags wird geprüft, ob eine Bezuschussung der Maßnahme im Rahmen der uns zur Verfügung stehenden Mittel möglich ist. Die Priorisierung der Anträge erfolgt nach Eingangsdatum. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Mit der Bewilligung erhaltet ihr die erforderlichen Unterlagen zum Nachweis und Abruf der Mittel nach Beendigung der Maßnahme.

Jugendfreizeit/ -erholungsmaßnahme

Die Sportjugend Niedersachsen bezuschusst aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen die Durchführung von Jugendfreizeit- und Jugenderholungsmaßnahmen auf der Grundlage der Richtlinie der Sportjugend Niedersachsens und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Zuschüsse zu Jugendfreizeit- und Jugenderholungsmaßnahmen können Jugendgruppen

  • aus den Sportvereinen des Landes SportBundes Niedersachsen e.V. (LSB),
  • der Landesfachverbände,
  • der Gliederungen der Landesfachverbände,
  • der Sportbünde

bekommen.

Voraussetzungen zur Förderung sind:

  • mindestens 6 Teilnehmende
  • mindestens 4 Tage Aufenthalt, einschl. An- und Abreisetag
  • pro angefangene 6 Teilnehmende wird ein(e) Betreuer(in) bezuschusst
  • nur Teilnehmende, die mindestens 6 Jahre und unter 22 Jahre alt sind (maßgebend ist das Geburtsjahr)
  • Es wird ein Zuschuss in Höhe von € 2,00 pro Tag und Person gewährt.
  • Für Betreuer mit Juleica wird einen Zuschuss von € 4,00 pro Tag und Person gewährt

 

Quelle: LSB Niedersachsen, https://www.sportjugend-nds.de/jugendarbeit/zuschuesse-ferienfreizeiten

Jugendlagergroschen

Der KSB Schaumburg und der Landkreis Schaumburg gewähren ebenso wie der LSB Niedersachsen einen Zuschuss zu Jugendfreizeiten.

Voraussetzungen für eine Förderung im Rahmen des Jugendlagergroschens sind:

  • Zuschüsse zu Erholungsmaßnahmen können Jugendgruppen aus den Sportvereinen und  Fachverbänden des KreisSportBundes Schaumburg e. V. bekommen.
  • Bezuschusst werden Zeltlager- oder Heimaufenthalte mit mindestens 6 Teilnehmenden, die mindestens 5 Tage dauern, einschließlich des An- und Abreisetages.  
  • Es werden Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr bezuschusst. Maßgebend ist das Geburtsjahr.
  • Pro angefangene 6 Teilnehmende wird grundsätzlich eine Betreuerin bzw. ein Betreuer bezuschusst.
  • Es wird ein Zuschuss in Höhe von € 0,50 pro Tag und Person gewährt.

Anträge bitte 10 Tage nach Ende der Maßnahme einreichen. Spätestens am 31.10. jeden Jahres.

Kindesschutzwohl

Der KSB und der Landkreis haben gemeinsam eine Vereinbarung im Sinne des Kindesschutzwohls getroffen, die besagt, dass die Vereine bei Jugendfreizeiten gewährleisten, dass keine Betreuer/ Betreuerinnen eingesetzt werden, die rechtskräftig wegen einer in § 72a Abs. 1 SGB VIII aufgeführten Straftat verurteilt wurden.

Im Rahmen des Zuschusses werden die Vereine daher im Sinne des Kindesschutzwohls darum gebeten, eine Beitritts- und Selbstverpflichtungserklärung zu unterschreiben. Im Zuge von Förderanträgen bestätigt der Verein gegenüber dem KSB, dass er Einsicht in die erforderlichen Führungszeugnisse genommen hat.

Die Beitritts- und Selbstverpflichtungserklärung wird bei Anfrage nach dem Förderantrag mit gesendet. Unabhängig davon können die Vereine natürlich auch so der Vereinbarung beitreten und die Erklärung beim KSB anfordern.

Ansprechpartner

Nadine Bonfert-H.
Am Markt 9 -10
31655 Stadthagen
T 05721 9350110
F 05721 9350120

info(at)ksb-schaumburg(dot)de