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Zuschüsse zu Jugendfreizeiten / Jugenderholungsmaßnahmen

Den Kindern und Jugendlichen Abwechslung zum Trainingsalltag bieten, gemeinsam Spaß haben, Ferien verbringen, ein paar Tage die Seele baumeln lassen, ....?

So oder so ähnlich lautet vielleicht das Motto, wenn ihr mit eurem Verein eine Jugendfreizeit veranstaltet. Für genau solche Freizeiten und Erholungsmaßnahmen bietet der LSB Niedersachsen sowie gemeinsam der Landkreis Schaumburg und der KSB Schaumburg die Möglichkeit einen Zuschuss zu beantragen.

Für die Jugendfreizeiten / Jugenderholungsmaßnahmen muss im Vorfeld ein Antrag auf Zuschuss beim LSB Niedersachsen im Förderportal gestellt werden. Für den Jungendlagergroschen ist ein formloser Antrag an den KSB Schaumburg zu stellen. Dem Antrag muss die Ausschreibung, die Beitritts- und Selbstverpflichtungserklärung beigefügt werden, sofern diese dem KSB Schaumburg nicht vorliegt. Nach Eingang des Antrags wird geprüft, ob eine Bezuschussung der Maßnahme im Rahmen der uns zur Verfügung stehenden Mittel möglich ist. Die Priorisierung der Anträge erfolgt nach Eingangsdatum. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Campförderung des Landessportbundes

Aktuell können Jugendfreizeiten und -Erholungsmaßnahmen über das Förderprogramm Demokratiestärkung durch Jugendarbeit des Landessportbundes Niedersachsen bezuschusst werden. 


Camps mit Übernachtung erhalten 15,00 € pro Teilnehmer*in/Betreuungsperson* und Tag.


Camps ohne Übernachtung erhalten 7,50 € pro Teilnehmer*in/Betreuungsperson* und Tag.


Camps mit internationaler Jugendbegegnung außerhalb Deutschlands erhalten 20,00 € pro Teilnehmer*in/Betreuungsperson* und Tag

 

* Eine Betreuungsperson wird je angefangene 6 Teilnehmer*innen bezuschusst.
Für betreuende Juleica-Inhaber*innen gibt es bei jedem Camp zusätzlich 10,00 € pro Tag.

 

 

 

Jugendlagergroschen

Der KSB Schaumburg und der Landkreis Schaumburg gewähren ebenso wie der LSB Niedersachsen einen Zuschuss zu Jugendfreizeiten.

Voraussetzungen für eine Förderung im Rahmen des Jugendlagergroschens sind:

  • Zuschüsse zu Erholungsmaßnahmen können Jugendgruppen aus den Sportvereinen und  Fachverbänden des KreisSportBundes Schaumburg e. V. bekommen.
  • Bezuschusst werden Zeltlager- oder Heimaufenthalte mit mindestens 6 Teilnehmenden, die mindestens 5 Tage dauern, einschließlich des An- und Abreisetages.  
  • Es werden Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr bezuschusst. Maßgebend ist das Geburtsjahr.
  • Pro angefangene 6 Teilnehmende wird grundsätzlich eine Betreuerin bzw. ein Betreuer bezuschusst.
  • Es wird ein Zuschuss in Höhe von € 0,50 pro Tag und Person gewährt.

Anträge bitte 10 Tage nach Ende der Maßnahme einreichen. Spätestens am 31.10. jeden Jahres.

Kindesschutzwohl

Der KSB und der Landkreis haben gemeinsam eine Vereinbarung im Sinne des Kindesschutzwohls getroffen, die besagt, dass die Vereine bei Jugendfreizeiten gewährleisten, dass keine Betreuer/ Betreuerinnen eingesetzt werden, die rechtskräftig wegen einer in § 72a Abs. 1 SGB VIII aufgeführten Straftat verurteilt wurden.

Im Rahmen des Zuschusses werden die Vereine daher im Sinne des Kindesschutzwohls darum gebeten, eine Beitritts- und Selbstverpflichtungserklärung zu unterschreiben. Im Zuge von Förderanträgen bestätigt der Verein gegenüber dem KSB, dass er Einsicht in die erforderlichen Führungszeugnisse genommen hat.

Die Beitritts- und Selbstverpflichtungserklärung wird bei Anfrage nach dem Förderantrag mit gesendet. Unabhängig davon können die Vereine natürlich auch so der Vereinbarung beitreten und die Erklärung beim KSB anfordern.

Ansprechpartner

Nadine Bonfert-H.

Am Markt 9 -10

31655 Stadthagen

T 05721 9350110

F 05721 9350120

info(at)ksb-schaumburg(dot)de