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Übungsleiterbezuschussung durch den LandesSportBund und dem Landkreis Schaumburg über den KSB Schaumburg e.V.

Ab 01.01.2020 haben sich die Richtlinien für die Bezuschussung für ehrenamtliche, nebenberufliche und geringfügig beschäftigte Übungsleiter in den Vereinen grundsätzlich geändert. 

Neben den LSB Mitteln stellt der Landkreis (Kommunale Mittel) auch Geld zur Verfügung. Pro Verein können bis zu 2 ÜL je angefangene 100 Mitglieder abgerechnet werden.

Die Landkreismittel werden zusammen mit den LSB Mitteln in 2 Überweisungen an die Vereine ausbezahlt.

Jeder Verein muss dafür mindestens einen Berechtigten beim KreisSportBund Schaumburg mittels eines Antrages für die Bearbeitung der ÜL-Bezuschussung im Intranet benennen. Ein Antragsformular ist ebenfalls auf dieser Seite hinterlegt Intranet Antrag LSB Niedersachsen

Folgende Zeitfenster sind unbedingt zu beachten

Die Meldung muss vom 15.03. bis zum 31.05. des lfd. Jahres im Intranet eingegeben sein und bestätigt werden. Eine bestätigte Meldung kann jederzeit bis zum 31.05. geändert werden. Die Meldung gilt für das gesamte Kalenderjahr. Wer die Meldung bis zum 31.05. nicht abgegeben hat bekommt für das lfd. Jahr keine Zuschüsse.

Der Verein hat spätestens bis zum 31. Januar des folgenden Jahres die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel des LSB und der Kommune (Landkreis) im Intranet zu bestätigen. Dies ist im Rahmen der Bestandserhebung möglich, kann aber auch separat unabhängig von der Bestandserhebung ausgeführt werden.

 

Bei Rückfragen stehen wir gerne Tel. oder per E-Mail an info(at)ksb-schaumburg(dot)de  oder ulkarcher(at)ksb-schaumburg(dot)de zur Verfügung.