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Sportstättenbau

Plant ihr eine Neubau- oder Sanierungsmaßnahme, wendet euch bitte, unter Beachtung des Hinweisblattes zum Beratungsgespräch, an das Team "Sportstättenbau und Sportgeräte".


Sportstättenbau Förderjahr 2023/24

Liebe Sportfreunde,

auf Grund der Corona Pandemie gibt es einige Neuerungen im Antragsverfahren. Wir möchten euch über die Fördermöglichkeiten informieren, um für eure geplanten Baumaßnahmen einem Antrag zu stellen. 

Online-Seminar zur Sportstättenbauförderung des LSB Niedersachsen e.V.

 

Datum, Uhrzeit:

 

1. Online-Seminar: 02.03.2023, 18 Uhr

2. Online-Seminar: 11.05.2023, 18 Uhr

3. Online-Seminar: 22.06.2023, 18 Uhr

4. Online-Seminar: 24.08.2022, 18 Uhr

 

 

Beschreibung:

Im Online-Seminar erhalten Sie eine Überblick über die Sportstättenbauförderung des LandesSportBundes Niederachsen.

Vermittelt werden die wesentlichen Voraussetzungen für eine Förderung, geltende Fristen und Möglichkeiten der Förderung.

Die Teilnahme ist zwingend erforderlich für solche Vorhaben, deren Gesamtausgaben unter 25.000 € erwartet werden.

Empfohlen wird die Teilnahme durch das für die Baumaßnahme verantwortliche Vereinsmitglied!

Anmeldungen bitte über folgende E-Mail-Adresse von Britta Werdermann: bwerdermann(at)lsb-niedersachsen(dot)de.

Unter Angabe folgender Daten:

Verein: ________________________

Name des Teilnehmenden: ___________________

Sportbund: _____________________

 

Hinweis:

Für Vorhaben mit erwarteten Gesamtausgaben über 25.000 € ist ein Beratungsgespräch des Vereins mit dem für ihn zuständigen Sportbund verpflichtend! 

 

Bitte nehmt dieses Angebot rege an, um den Aufwand für die Mitarbeiter des KSB möglichst überschaubar zu halten.

Die Antragsunterlagen erhaltet ihr dann wieder direkt bei uns, schreibt uns einfach eine E-Mail an: sportstaettenbau(at)ksb-schaumburg(dot)de

Unter dieser Mail-Adresse sind wir dann auch für euch da, wenn es Probleme beim Ausfüllen der Antragsunterlagen im Intranet gibt oder ihr weiter Fragen habt. Gebt bitte immer eine Telefonnummer an, wir rufen zurück!

Sollte kein Online-Termine für euch passen, teilt uns dieses schnellstmöglich mit. Wir versuchen alles möglich zu machen, um euch bei der Antragstellung bestmöglich zu unterstützen. Denkt dabei immer an die späteste Abgabefrist beim KSB vom 15.November des lfd. Jahres.

Sportstättenbaumaßnahme über 25000 € Baukosten:

Hierbei hat sich nicht viel geändert, in einem persönlichen Beratungsgespräch klären wir alle wichtigen Punkte ab, die ihr für die Antragstellung eines Förderantrages benötigt.

Beratungsgespräche müssen bis zum 15. Juli durchgeführt sein. Achtet bitte auf die späteste Abgabefrist der Anträge im Intranet bis spätestens 15.September des lfd. Jahres.                

Solltet ihr hierüber hinaus noch Fragen haben, schreibt uns eine Mail, wir kümmern uns.

 

Viele Grüße euer Team Sportstättenbau


Mikroplastik und Kunstrasenplätze

Informationen zum aktuellen Thema Mikroplastik und Kunstrasenplätze könnt ihr auf der Homepage des LandesSportBundes Niedersachsen nachlesen!

Mikroplastik: https://www.lsb-niedersachsen.de/themen/sportentwicklung/sportstaettenbau/mikroplastik

Kunstrasen: https://www.lsb-niedersachsen.de/themen/sportentwicklung/sportstaettenbau/kunstrasen


Neue Richtlinie Sportstättenbau und Baumaßnahmen von Vereinen in finanzschwachen Kommunen im Rahmen des Struktur- und Entwicklungsfonds

Die zusätzliche Zuwendung im Sportstättenbau im Rahmen der Anwendung des Struktur- und Entwicklungsfondsdes (SEF), vergeben über den LandesSportBund Niedersachsen e.V., erfolgt von 2020 bis 2023. Da in dieser Richtlinie ausschließlich Baumaßnahmen von Vereinen in finanzschwachen Kommunen förderungsfähig sind, betrifft dies in unserem Landkreis nur das Auetal und die Samtgemeinden Sachsenhagen und Lindhorst. In diesen Fällen ist eine Förderung in Lindhorst von bis zu 40%, für Sachsenhagen und Auetal bis zu 50 % maximal jedoch 200.000€, möglich. Alle anderen Kommunen und Städte fallen unter die geforderte Grenze der Abweichung vom Vergleichswert der Steuereinahmekraft von -25%. Genauere Informationen könnt ihr dem Download weiter unten auf der Seite unter "SEF Niedersachsen" entnehmen.

 

Bitte beachtet die neue Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus und das Hinweisblatt zum Beratungsgespräch bevor ihr euch mit uns oder dem Landessportbund in Kontakt setzt!


Fristen und Termine

Folgende Fristen sind bei der Einreichung der Anträge zu beachten. Die Anträge müssen jeweils vollständig im Intranet eingegeben sein, um für das Folgejahr berücksichtigt zu werden.

Beratungsgespräch bis 15. Juli

Anträge über 25.000€ bis zum 15. September

Anträge unter 25.000€ bis zum 15. November

 

Andreas Bültmann
Jägerstr. 33
31675 Bückeburg 

E-Mail schreiben (bitte vorrangig nutzen, auch zur Terminvereinbarung)
T: 0170/4130856 (bitte wochentags von 10:00 bis 16:00 Uhr)


Ulrich Karcher
Am Kirchhof 31
31675 Bückeburg

E-Mail schreiben 
T: 0163/5690703